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Innungsfachbetrieb

Mitgliedsbetrieb

Brand- und Rauchschutztüren

Im Brandschutzbereich wird grundsätzlich zwischen T30 und T90 unterschieden.
Die Zahl 30 bzw. 90 steht dabei für die Zeit in Minuten, die die Tür dem Feuer
standhalten muss. Die jeweilige Brandschutzanforderung ist in der Regel aus dem
genehmigten Bauplan ersichtlich. Mit entsprechenden Dichtungssystemen sind
diese Türen auch zusätzlich rauchdicht.

Stahltüren werden in der Regel im optisch untergeordneten Bereich eingesetzt.
Für optisch höherwertige Bereiche gibt es Brand- und Rauchschutztüren auch als Stahlrahmenvariante mit Glas oder in Aluminiumbauweise (mit Glas).

Auch bei Brand- und Rauchschutztüren haben Sie die Wahl:

  • ein- oder zweiflügelig
  • Stahl oder Aluminium
  • Verglasungen in verschiedensten Varianten und Gläsern
  • als Normtüre oder in Sonderanfertigung
  • zusätzliche Anforderungen wie Einbruchschutz oder Schallschutz möglich